Die Ermittlung des Kostenrisikos durch den Anwalt erfolgt auf Grundlage
    der Gebührengesetze. Bei dem errechneten Kostenrisiko handelt es sich um
    einen Mittelwert.
    Dieser bietet den Rechtssuchenden einen Anhaltspunkt über
    möglicherweise anfallende Kosten. Es wird keine Gewähr hinsichtlich
    möglicher Kostenabweichungen für den Fall der außergerichtlichen oder
    gerichtlichen Rechtsverfolgung gegeben.